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Achtung der Menschenwürde

 LX Hausys respektiert seine Arbeitnehmer und ist bestrebt, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, indem Gewalt am Arbeitsplatz, wie z. B. Beleidigungen, psychische oder physische Nötigung usw., verboten wird.

Verhinderung von Zwangsarbeit

LX Hausys verbietet alle Formen von unfreiwilliger Arbeit, wie z. B. Zwangsarbeit und die Einschränkung der psychischen und physischen Freiheit der Arbeitnehmer. Original-Kopien von Personalausweis, Reisepass und Arbeitserlaubnis werden bei der Einstellung nicht verlangt

Verbot von Kinderarbeit

 LX Hausys hält sich an die lokalen Arbeitsgesetze zum Mindestalter für die Beschäftigung und verbietet Kinderarbeit unter 16 Jahren. Arbeitnehmern unter 18 Jahren dürfen keine Aufgaben übertragen werden, die ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährden, z. B. Nachtschichten und Überstunden.

Politik gegen Diskriminierung

LX Hausys bietet Chancengleichheit bei Einstellung, Beförderung, Entlohnung und Ausbildung. Alle Formen von Diskriminierung, z. B. aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, Religion, Behinderung, Familienstand, Schwangerschaft, gewerkschaftlichen Aktivitäten und sozialem Status, sind strengstens verboten.

Arbeitszeiten

LX Hausys hält sich an die lokalen Gesetze zur Arbeitszeit (reguläre Arbeitszeiten, Überstunden, Feiertage) und zwingt seine Arbeitnehmer nicht zu Überstunden. Überstunden sind nach dem Arbeitsrecht zu vergüten.

Löhne und Zusatzleistungen

Alle Arbeitnehmer müssen über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn bezahlt werden.

Vereinigungsfreiheit

 LX Hausys respektiert die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen der Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit den lokalen Arbeitsgesetzen. Die Arbeitnehmer können mit der Unternehmensleitung ihre Arbeitsbedingungen besprechen, ohne Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen. Arbeitnehmer werden nicht benachteiligt, wenn sie einer Gewerkschaft beitreten, sich an ihr beteiligen oder sie organisieren.

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